§ 12 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt - Bewertung
§ 12 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt · Bewertung
1. Die Bewertung der Ergebnisse der Maturaarbeit und der mündlichen Präsentation wird durch die Betreuerin oder den Betreuer gemeinsam mit der Koreferentin oder dem Koreferenten vorgenommen. Sie validieren die Gesamtnote durch ihre Unterschrift. Ist eine Einigung nicht möglich, entscheidet nach ihrer Anhörung die Schulleitung.
2. Die Bewertung der Maturaarbeit ist durch die Betreuerin oder den Betreuer kurz schriftlich zu kommentieren und wird der Schülerin oder dem Schüler vor der mündlichen Präsentation bekannt gegeben.
3. Steht die Gesamtnote fest, besprechen die Betreuerin oder der Betreuer zusammen mit der Koreferentin oder dem Koreferenten die Leistungen mit der Schülerin oder dem Schüler, bzw. bei Gruppenarbeiten, die mit einer einheitlichen Note bewertet werden, mit der Gruppe.