Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.825 CH-BS

§ 11 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt - Präsentation und Fachgespräch

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt · Präsentation und Fachgespräch

1. Bei der mündlichen Präsentation und im anschliessenden Fachgespräch geht es um die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die Thesen und Erkenntnisse darzulegen und sie zu vertreten sowie die Vorgehensweise und die angewandten Methoden zu reflektieren.

1bis. Das Fachgespräch wird durch die betreuende Lehrperson im Beisein einer koreferierenden Person geführt.

2. Die mündliche Präsentation und das Fachgespräch dauern bei Einzelarbeiten mindestens 20 bis maximal 30 Minuten und bei Gruppenarbeiten 30 Minuten, wovon mindestens die Hälfte aus dem Fachgespräch besteht. Bei Gruppenarbeiten ist darauf zu achten, dass sich alle Mitglieder einer Gruppe an der Präsentation und am Fachgespräch gleichwertig beteiligen.

← § 10 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt Ziele § 12 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →