§ 1 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt - Ziele
§ 1 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt · Ziele
1. Die Schülerin und der Schüler sollen für die Maturaarbeit anhand eines Themas eine komplexe Aufgabe formulieren, analysieren und dafür Lösungen erarbeiten. Sie oder er soll dabei angemessene Methoden anwenden und geeignete Hilfsmittel einsetzen.
2. Die Schülerin und der Schüler sollen insbesondere
- selbständig ein Thema suchen, es eingrenzen, dazu relevante Fragestellungen entwickeln und es nach Absprache mit einer schulinternen Lehrperson gemäss § 10 festlegen,
- selbständig Informationen beschaffen,
- sich differenziert mit einer Materie auseinander setzen,
- das Thema formal, logisch aufgebaut und sprachlich korrekt präsentieren,
- eine schriftliche Arbeit verfassen oder ein Produkt samt Begleittext gestalten und den Werdegang kognitiv nachvollziehen,
- die Ergebnisse mündlich präsentieren und erläutern,
- mit Fachpersonen zielgerichtet zusammenarbeiten,
- je nach Thema interdisziplinäre Fragestellungen verfolgen,
- über längere Zeit mit Neugierde und persönlichem Interesse an einem Thema arbeiten.