§ 9a Verordnung betreffend die Maturitätsprüfungen im Kanton Basel-Stadt (Maturitätsprüfungsverordnung, MPV) - Prüfungsvorbereitung
§ 9a Maturitätsprüfungsverordnung, MPV · Prüfungsvorbereitung
1. Für jedes an der Maturität schriftlich geprüfte Fach wird eine Ressortgruppe mit einer Ressortleiterin oder einem Ressortleiter eingesetzt. Für die Begutachtung der schriftlichen Prüfungen in den Ergänzungsfächern beauftragen die Schulen externe Fachexpertinnen und -experten.
2. Die Ressortleitenden haben folgende Aufgaben
a) sie prüfen in Zusammenarbeit mit der Ressortgruppe, ob sich die schriftlichen Prüfungen nach dem Bildungsplan für die Gymnasien Basel-Stadt und den kantonalen Rahmenvorgaben für die schriftliche Maturität richten und ob der Schwierigkeitsgrad der an den verschiedenen Gymnasien durchgeführten Prüfungen je Fach vergleichbar ist;
b) sie genehmigen die schriftlichen Prüfungsaufgaben;
c) sie berufen die Sitzungen der Ressortgruppe ein, leiten sie und organisieren die Arbeit der Ressortgruppe.
3. Die Fachkonferenzen sind verantwortlich für die vorgabengerechte schulinterne Erstellung der schriftlichen Maturitätsprüfungen.