Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.820 MPVREM CH-BS

§ 2 Verordnung betreffend die Maturitätsprüfungen im Kanton Basel-Stadt (Maturitätsprüfungsverordnung, MPV) - Maturitätsausweise und Abschlusszeugnisse

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Maturitätsprüfungsverordnung, MPV · Maturitätsausweise und Abschlusszeugnisse

1. Folgende Schulen stellen aufgrund hauseigener Prüfungen kantonale Maturitätsausweise aus, die schweizerisch anerkannt sind

a) * das Gymnasium Bäumlihof, das Gymnasium Kirschgarten, das Gymnasium Leonhard, das Gymnasium am Münsterplatz, das Wirtschaftsgymnasium und das Freie Gymnasium;

b) * ...

2. Die Maturitätskurse für Berufstätige im Kanton Basel-Stadt stellen aufgrund hauseigener Prüfungen kantonale Maturitätsausweise aus (sprachlich-historische und mathematisch-naturwissenschaftliche Richtung), die unter Beachtung der von der Universität erlassenen besonderen Bestimmungen zur Zulassung zum Studium an der Universität Basel berechtigen.

3. ...

← § 1 Maturitätsprüfungsverordnung, MPV Verordnung betreffend die Maturitätsprüfungen im Kanton Basel-Stadt (Maturitätsprüfungsverordnung, MPV) - Gegenstand § 3 Maturitätsprüfungsverordnung, MPV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →