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MPVREM
CH-BS
§ 16 Verordnung betreffend die Maturitätsprüfungen im Kanton Basel-Stadt (Maturitätsprüfungsverordnung, MPV) - Prüfungsart und Prüfungsdauer
Maturitätsprüfung und Maturaarbeit - Gymnasien Basel-Stadt
§ 16 Maturitätsprüfungsverordnung, MPV · Prüfungsart und Prüfungsdauer
1. Die Maturitätsprüfungen finden in jedem Prüfungsfach schriftlich und mündlich statt.
2. Die schriftlichen Prüfungen dauern mindestens 3 Stunden, die mündlichen mindestens 15 Minuten.
3. Bei den mündlichen Prüfungen legt die Prüfungsleitung die Prüfungsdauer fest. Bei den schriftlichen Prüfungen ist die Prüfungsdauer in den kantonalen Rahmenvorgaben festgelegt.
4. Die schriftlichen Prüfungen werden unter ständiger Beaufsichtigung geschrieben.
5. Im Schwerpunktfach Musik wird zusätzlich zur schriftlichen und mündlichen Prüfung eine Prüfung in Form eines Instrumental- oder Vokalvortrags durchgeführt, die mindestens 20 Minuten dauert.