413.820
MPVREM
CH-BS
§ 15 Verordnung betreffend die Maturitätsprüfungen im Kanton Basel-Stadt (Maturitätsprüfungsverordnung, MPV) - Prüfungsinhalte, Prüfungsgestaltung und Prüfungsbewertung
Maturitätsprüfung und Maturaarbeit - Gymnasien Basel-Stadt
§ 15 Maturitätsprüfungsverordnung, MPV · Prüfungsinhalte, Prüfungsgestaltung und Prüfungsbewertung
1. Die Prüfungsinhalte sind in den Lehrplänen der Gymnasien und im Bildungsplan für die Gymnasien Basel-Stadt festgelegt.
2. Bei den schriftlichen Prüfungen ist innerhalb einer Schule im jeweiligen Prüfungsfach Einheitlichkeit in Bezug auf den Inhalt, die Gestaltung sowie die Bewertung gemäss den kantonalen Rahmenvorgaben zu gewährleisten.
3. Bei den mündlichen Prüfungen ist innerhalb einer Schule im jeweiligen Prüfungsfach Einheitlichkeit in Bezug auf Inhalt, Gestaltung und Bewertung anzustreben.