§ 9 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Prüfungsart
§ 9 Abschlussverordnung FMS · Prüfungsart
1. Die Fächer Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch, Spanisch und Türkisch werden schriftlich und mündlich geprüft.
2. Die Fächer Anwendungen der Mathematik, Betriebswirtschaftslehre, Biologie, Mathematik, Physik/Chemie sowie Recht und Gesellschaft (in der Fachrichtung Soziale Arbeit) werden schriftlich geprüft.
3. Die Fächer Ernährungslehre, Geografie, Geschichte, Gesundheitsfragen, Humanbiologie, Kommunikation, Kunstbetrachtung, Medienwissen, Pädagogik/Psychologie, Philosophie/Ethik, Politische Bildung, Psychologie, Recht und Gesellschaft (ausser in der Fachrichtung Soziale Arbeit), Trainingslehre sowie Umweltbildung werden mündlich geprüft.
4. Die Fächer Bildnerisches Gestalten, Bildnerisches/Räumliches Gestalten, Film, Fotografie, Grafisches Gestalten, Informatikprojekte, Körper/Stimme/Bewegung, Musik, Naturwissenschaftliches Arbeiten, Räumliches Gestalten, Sport, Tanz, Textiles Gestalten, Theater Werkstatt, Visuelle Kommunikation sowie der individuelle Unterricht in Musik oder Tanz oder Theater werden praktisch geprüft.
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6. Die Prüfungsleitung legt vor Beginn des Prüfungssemesters fest, unter welchen Rahmenbedingungen und in welchen Fächern Gruppenprüfungen zulässig sind, und sorgt für die rechtzeitige Bekanntgabe dieser Festlegung.