413.630
FMS
CH-BS
§ 8 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Prüfungsfächer
Abschlussprüfungen, selbstständige Arbeit und Fachmaturitätsarbeit sowie zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität
§ 8 Abschlussverordnung FMS · Prüfungsfächer
1. In allen Fachrichtungen werden sechs Fächer geprüft.
2. Die Prüfung umfasst
a) * Deutsch;
b) * eine weitere mindestens zwei Jahre belegte Sprache;
c) * Mathematik;
d) * ein berufsfeldbezogenes Fach und
e) * zwei weitere Fächer, wovon mindestens eines ein nicht-berufsfeldbezogenes Fach sein muss («2. Sprache» oder «Weitere Fächer» gemäss der Liste der Prüfungsfächer im Anhang).