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413.630 FMS CH-BS

§ 8 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Prüfungsfächer

Abschlussprüfungen, selbstständige Arbeit und Fachmaturitätsarbeit sowie zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität
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§ 8 Abschlussverordnung FMS · Prüfungsfächer

1. In allen Fachrichtungen werden sechs Fächer geprüft.

2. Die Prüfung umfasst

a) * Deutsch;

b) * eine weitere mindestens zwei Jahre belegte Sprache;

c) * Mathematik;

d) * ein berufsfeldbezogenes Fach und

e) * zwei weitere Fächer, wovon mindestens eines ein nicht-berufsfeldbezogenes Fach sein muss («2. Sprache» oder «Weitere Fächer» gemäss der Liste der Prüfungsfächer im Anhang).

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