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413.630 FMS CH-BS

§ 6 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Expertinnen und Experten

Abschlussprüfungen, selbstständige Arbeit und Fachmaturitätsarbeit sowie zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität
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§ 6 Abschlussverordnung FMS · Expertinnen und Experten

1. Die Prüfungsleitung überträgt das Amt einer Prüfungsexpertin oder eines -experten auf geeignete Fachpersonen, insbesondere aus dem Kreise der Lehrkräfte anderer Mittelschulen, der Lehrkräfte an Höheren Fachschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und weiteren Ausbildungsstätten, auf welche die Fachmaturitätsschule Basel-Stadt mit ihren Fachrichtungen hinführt.

2. Die Prüfungsexpertinnen und -experten nehmen Einblick in die Aufgabestellungen der schriftlichen Arbeiten, sind an den ganzen mündlichen Prüfungen und mindestens an Teilen der praktischen Prüfungen anwesend. Sie sind mitverantwortlich für den korrekten Ablauf der Prüfungen und die korrekte Bewertung der Leistungen.

3. Über den Verlauf der mündlichen Prüfungen bzw. die Resultate der praktischen Prüfungen erstellen die Prüfungsexpertinnen und -experten ein Protokoll.

4. Die Prüfungsleitung überträgt das Amt einer Expertin oder eines Experten für selbstständige Arbeiten bzw. Fachmaturitätsarbeiten geeigneten Fachpersonen aus dem Lehrkörper der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt bzw. der Praktikumsorte.

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