413.630
FMS
CH-BS
§ 4 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Examinatorinnen und Examinatoren
Abschlussprüfungen, selbstständige Arbeit und Fachmaturitätsarbeit sowie zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität
§ 4 Abschlussverordnung FMS · Examinatorinnen und Examinatoren
1. Die Examinatorinnen und Examinatoren sind die Lehrkräfte der zu prüfenden Fächer an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt oder beigezogene Fachpersonen.
2. Die Examinatorinnen und Examinatoren stellen die Aufgaben für die schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen und unterbreiten diese zur Genehmigung der Prüfungsleitung.
3. Beigezogene Fachpersonen unterbreiten der Prüfungsleitung ihre Prüfungskriterien.