§ 29 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS)
§ 29 Abschlussverordnung FMS
1. Das Fachmaturitätszeugnis enthält
a) die Bezeichnung der Schule und die gewählte Fachrichtung,
b) den Vermerk «gesamtschweizerisch anerkannter Fachmaturität»,
c) den Namen, Vornamen, Bürgerort/Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum der Absolventin oder des Absolventen,
d) die Abschlussnoten der Fächer der Allgemeinbildung,
e) die Abschlussnoten der berufsfeldbezogenen Fächer,
f) den Titel und die Note der selbstständigen Arbeit,
g) den Titel und die Note der Fachmaturitätsarbeit,
h) * den Ausweis von weiteren Leistungen
1. * Informatik (2. Klasse),
2. * die Besonderen Schulanlässe (Projektwoche, Kulturprojekt, Studienreise) mit Prädikat,
3. * die Bestätigung der absolvierten allgemeinen Praxiswochen,
4. * die Bestätigung des berufsfeldbezogenen Praktikums,
i) * ...
j) * die Bestätigung und Beurteilung der absolvierten zusätzlichen Leistungen,
k) * ...
l) das Ausstellungsdatum der Fachmaturität,
m) die Unterschriften der Vorsteherin bzw. des Vorstehers des Erziehungsdepartementes und der Rektorin oder des Rektors der Fachmaturitätsschule.