§ 28 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS)
§ 28 Abschlussverordnung FMS
1. Der Fachmittelschulausweis enthält
a) die Bezeichnung der Schule und die gewählte Fachrichtung,
b) den Vermerk «gesamtschweizerisch anerkannter Fachmittelschulausweis»,
c) den Namen, Vornamen, Bürgerort/Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum der Absolventin oder des Absolventen,
d) die Abschlussnoten der Fächer der Allgemeinbildung,
e) die Abschlussnoten der berufsfeldbezogenen Fächer,
f) den Titel und die Note der selbstständigen Arbeit,
g) * den Ausweis von weiteren Leistungen
1. * Informatik (2. Klasse),
2. * die Besonderen Schulanlässe (Projektwoche, Kulturprojekt, Studienreise) mit Prädikat,
3. * die Bestätigung der absolvierten allgemeinen Praxiswochen,
4. * die Bestätigung des berufsfeldbezogenen Praktikums,
h) * ...
i) * ...
j) das Ausstellungsdatum des Fachmittelschulausweises,
k) die Unterschriften der Vorsteherin bzw. des Vorstehers des Erziehungsdepartementes und der Rektorin oder des Rektors der Fachmaturitätsschule.