§ 26 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Wiederholung von Abschlusselementen zur Erlangung des Fachmittelschulausweises
§ 26 Abschlussverordnung FMS · Wiederholung von Abschlusselementen zur Erlangung des Fachmittelschulausweises
1. Wer die Bedingungen für die Erlangung des Fachmittelschulausweises nicht erfüllt hat, kann entweder das letzte Schuljahr und die Prüfungen oder nur die Prüfungen oder nur die selbstständige Arbeit wiederholen.
2. Werden nur die Prüfungen wiederholt, werden die letztmaligen Erfahrungsnoten, die Note der selbstständigen Arbeit und die Noten der Prüfungsfächer von 5 und besser übernommen.
3. Wird die 3. Klasse wiederholt, sind für die Abschlussnoten die neuen Erfahrungsnoten massgebend. Es ist keine neue selbstständige Arbeit zu erstellen, wenn in der bisherigen mindestens die Note 4 erreicht wurde.
4. Wird nur die selbstständige Arbeit wiederholt, werden die Erfahrungs- und Prüfungsnoten übernommen.
5. Zur Erlangung des Fachmittelschulausweises sind nur zwei Versuche zulässig.
6. Erfolgt in der 3. Klasse eine freiwillige Repetition nach dem 1. Semester, so gilt dies als erster gescheiterter Versuch, den Fachmittelschulausweis zu erlangen.