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413.630 FMS CH-BS

§ 24 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Unerlaubte Hilfsmittel und andere Unredlichkeiten

Abschlussprüfungen, selbstständige Arbeit und Fachmaturitätsarbeit sowie zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität
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§ 24 Abschlussverordnung FMS · Unerlaubte Hilfsmittel und andere Unredlichkeiten

1. Die erlaubten Hilfsmittel werden von den prüfenden Lehrkräften rechtzeitig bekanntgegeben.

2. Bei der selbstständigen Arbeit bzw. der Fachmaturitätsarbeit und den Abschlussprüfungen können die Benutzung unerlaubter Hilfsmittel, die versuchte Benutzung unerlaubter Hilfsmittel sowie jede andere Unredlichkeit zu Massnahmen bis zur Verweigerung des Fachmittelschulausweises bzw. Fachmaturitätszeugnisses führen.

3. Über Massnahmen bis zur Verweigerung des Fachmittelschulausweises bzw. des Fachmaturitätszeugnisses entscheidet die Prüfungsleitung.

4. In besonders schweren Fällen kann die Schulkommission den definitiven Ausschluss von den Abschlussprüfungen verfügen.

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