413.630
FMS
CH-BS
§ 23 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Fachmaturitätskonferenz, Validierung der Noten
Abschlussprüfungen, selbstständige Arbeit und Fachmaturitätsarbeit sowie zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität
§ 23 Abschlussverordnung FMS · Fachmaturitätskonferenz, Validierung der Noten
1. Nach dem Erbringen der zusätzlichen Leistungen und dem Erstellen der Fachmaturitätsarbeiten führt die Prüfungsleitung mit den Betreuungspersonen und Expertinnen und Experten der Fachmaturitätsarbeiten sowie den Lehrpersonen der erweiterten Allgemeinbildung eine Fachmaturitätskonferenz durch.
2. An der Fachmaturitätskonferenz werden die Leistungsbewertungen für die Fachmaturität überprüft und validiert.
3. Eine Aussprache hat über all jene Kandidatinnen und Kandidaten zu erfolgen, deren Fachmaturität in Frage gestellt ist.