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413.630 FMS CH-BS

§ 22 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Abschlusskonferenz, Validierung der Noten

Abschlussprüfungen, selbstständige Arbeit und Fachmaturitätsarbeit sowie zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität
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§ 22 Abschlussverordnung FMS · Abschlusskonferenz, Validierung der Noten

1. Nach der Prüfung führt die Prüfungsleitung mit den Examinatorinnen und Examinatoren, den Expertinnen und Experten, den Betreuungspersonen der selbstständigen Arbeiten sowie denjenigen Lehrkräften, die in den nicht geprüften Fächern den abschliessenden Unterricht erteilt haben, eine Abschlusskonferenz durch.

2. An der Abschlusskonferenz werden die Leistungsbewertungen für den Fachmittelschulausweis überprüft und validiert.

3. Eine Aussprache hat über all jene Kandidatinnen und Kandidaten zu erfolgen, deren Fachmittelschulabschluss in Frage gestellt ist.

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