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413.630 FMS CH-BS

§ 2 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Zeitpunkt der Prüfungen

Abschlussprüfungen, selbstständige Arbeit und Fachmaturitätsarbeit sowie zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität
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§ 2 Abschlussverordnung FMS · Zeitpunkt der Prüfungen

1. Die Abschlussprüfungen zur Erlangung des Fachmittelschulausweises finden am Ende des 2. Semesters der 3. Klasse statt.

2. Vorgezogene Prüfungen zum Fachmittelschulausweis am Ende des 2. Semesters der 2. Klasse sind in Geographie möglich.

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