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413.630 FMS CH-BS

§ 19 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Bewertung der selbstständigen Arbeit/Fachmaturitätsarbeit

Abschlussprüfungen, selbstständige Arbeit und Fachmaturitätsarbeit sowie zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität
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§ 19 Abschlussverordnung FMS · Bewertung der selbstständigen Arbeit/Fachmaturitätsarbeit

1. Die selbstständige Arbeit bzw. die Fachmaturitätsarbeit wird mit einer Note bewertet. Die Note der Fachmaturitätsarbeit setzt sich zusammen aus je einer Note für den schriftlichen/praktischen Teil sowie für die Präsentation.

2. ...

3. Wer den Abgabetermin aus triftigem Grunde nicht einhalten kann, hat vor Ablauf des Abgabetermins ein Gesuch um Fristverlängerung an die Prüfungsleitung einzureichen. Nicht oder zu spät eingereichte selbstständige Arbeiten bzw. Fachmaturitätsarbeiten werden mit der Note 1 bewertet. Bei zu spät eingereichten selbstständigen Arbeiten bzw. Fachmaturitätsarbeiten bleiben begründete Ausnahmen vorbehalten.

4. Wer die Präsentation der Fachmaturitätsarbeit aus triftigen Gründen nicht antreten kann, hat dies der Prüfungsleitung umgehend mitzuteilen und im Falle von gesundheitlichen Gründen umgehend ein Arztzeugnis einzureichen. Ohne triftigen Grund nicht angetretene Präsentationen werden mit der Note 1 bewertet.

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