§ 18 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Selbstständige Arbeit/Fachmaturitätsarbeit
§ 18 Abschlussverordnung FMS · Selbstständige Arbeit/Fachmaturitätsarbeit
1. Im Laufe der 2. und 3. Klasse erstellen alle Schülerinnen und Schüler eine schriftlich kommentierte selbstständige Arbeit, welche zu präsentieren ist. Der Kommentar erläutert den Entstehungsprozess der Arbeit.
2. Als eine Bedingung zur Erlangung der Fachmaturität wird eine Fachmaturitätsarbeit erstellt, welche aus einem schriftlichen/praktischen Teil und einer mündlichen Präsentation besteht.
3. Die selbstständige Arbeit bzw. die Fachmaturitätsarbeit kann alleine oder bei einem geeigneten Thema zu zweit erstellt werden. Über die Zulassung der gemeinsamen Erstellung einer selbstständigen Arbeit bzw. Fachmaturitätsarbeit entscheidet die Prüfungsleitung.
4. Die weiteren Rahmenbedingungen, insbesondere bezüglich der Wahl des Themas und der Betreuungsperson sowie die Bewertungskriterien werden von der Prüfungsleitung festgelegt.
5. Die Schülerinnen und Schüler haben mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass die selbstständige Arbeit bzw. die Fachmaturitätsarbeit selbstständig, ohne Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, unter korrekter Angabe der benutzten Quellen und unter Nennung der beigezogenen Auskunftspersonen erstellt wurde.