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413.630 FMS CH-BS

§ 17 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Erfahrungsnote und Noten im Fachmittelschulausweis bei Dispensation

Abschlussprüfungen, selbstständige Arbeit und Fachmaturitätsarbeit sowie zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität
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§ 17 Abschlussverordnung FMS · Erfahrungsnote und Noten im Fachmittelschulausweis bei Dispensation

1. Ist eine Schülerin oder ein Schüler während des ganzen Schuljahres oder im 2. Semester des abschliessenden Unterrichtes eines Faches oder von den Besonderen Schulanlässen (Projektwoche, Kulturprojekt, Studienreise) dispensiert, erfolgt keine Leistungsbewertung. Der Eintrag im Fachmittelschulausweis lautet: dispensiert.

2. Ist eine Schülerin oder ein Schüler nur während des 1. Semesters des abschliessenden Unterrichtes eines Faches oder einer Fächerkombination dispensiert, wird bei nicht geprüften Fächern die letzte Zeugnisnote im betreffenden Fach als Note in den Fachmittelschulausweis gesetzt. Bei geprüften Fächern wird die letzte Zeugnisnote im betreffenden Fach zur Erfahrungsnote.

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