413.630
FMS
CH-BS
§ 16 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Zustandekommen der Noten der nicht geprüften Fächer
Abschlussprüfungen, selbstständige Arbeit und Fachmaturitätsarbeit sowie zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität
§ 16 Abschlussverordnung FMS · Zustandekommen der Noten der nicht geprüften Fächer
1. Die Erfahrungsnote ist das arithmetische Mittel der beiden letzten Zeugnisnoten im betreffenden Fach.
2. Ergibt die Berechnung der Note für den Fachmittelschulausweis ein arithmetisches Mittel von ,25 bzw. ,75, wird auf die nächste halbe bzw. ganze Note aufgerundet.