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413.630 FMS CH-BS

§ 15 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Noten der nicht geprüften Fächer im Fachmittelschulausweis

Abschlussprüfungen, selbstständige Arbeit und Fachmaturitätsarbeit sowie zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität
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§ 15 Abschlussverordnung FMS · Noten der nicht geprüften Fächer im Fachmittelschulausweis

1. Die Leistungsbewertungen der nur in der 1. und/oder 2. Klasse besuchten, nicht geprüften Promotionsfächer werden mit Ausnahme des Fachs Informatik in der 2. Klasse im Fachmittelschulausweis nicht eingetragen.

2. Alle Promotionsfächer der 3. Klasse, die nicht geprüft werden, werden im Fachmittelschulausweis eingetragen.

3. Als Note wird in den nicht geprüften Fächern die Erfahrungsnote des entsprechenden Faches in den Fachmittelschulausweis eingetragen.

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