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413.630 FMS CH-BS

§ 12 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Leistungsbewertung

Abschlussprüfungen, selbstständige Arbeit und Fachmaturitätsarbeit sowie zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität
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§ 12 Abschlussverordnung FMS · Leistungsbewertung

1. Die Noten der Abschlussprüfungen, die Noten im Fachmittelschulausweis und im Fachmaturitätszeugnis werden durch ganze Noten (6 = sehr gut; 5 = gut; 4 = genügend; 3 = ungenügend, 2 = schlecht; 1 = sehr schlecht) und durch halbe Noten (5,5; 4,5; 3,5; 2,5; 1,5) bewertet. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.

1bis. International anerkannte Sprachzertifikate können angerechnet werden. Die Prüfungsleitung legt die Modalitäten der Anrechnung fest.

2. Bei Besonderen Schulanlässen ohne notenmässige Beurteilung (Projektwoche, Kulturprojekt, Studienreise, fachrichtungsspezifisches Praktikum) lauten die Bewertungen: «mit Auszeichnung erfüllt», «erfüllt» oder «nicht erfüllt». Das Prädikat «nicht erfüllt» steht für ungenügende Leistungen.

3. Das berufsfeldbezogene Praktikum der 2. Klasse wird mit dem Prädikat «absolviert» bestätigt.

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