413.630
FMS
CH-BS
§ 11 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Prüfungsdauer
Abschlussprüfungen, selbstständige Arbeit und Fachmaturitätsarbeit sowie zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität
§ 11 Abschlussverordnung FMS · Prüfungsdauer
1. Die schriftlichen Prüfungen dauern mindestens 1 Stunde, maximal 4 Stunden. Die mündlichen Prüfungen dauern pro Kandidatin oder Kandidat mindestens 15, maximal 20 Minuten. Die praktischen Prüfungen dauern mindestens 1 Stunde, maximal 4 Stunden.
2. Die Prüfungsleitung legt die Prüfungsdauer für die einzelnen Fächer fest.
3. Der zeitliche Rahmen für die Erstellung der selbstständigen Arbeit bzw. der Fachmaturitätsarbeit wird von der Prüfungsleitung festgelegt und rechtzeitig bekanntgegeben.