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413.630 FMS CH-BS

§ 10 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Prüfungsinhalte

Abschlussprüfungen, selbstständige Arbeit und Fachmaturitätsarbeit sowie zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität
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§ 10 Abschlussverordnung FMS · Prüfungsinhalte

1. In der Aufgabenstellung und Bewertung der Prüfungen soll Einheitlichkeit angestrebt werden.

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