413.630
FMS
CH-BS
§ 10 Verordnung über die Abschlüsse an der Fachmaturitätsschule Basel-Stadt (Abschlussverordnung FMS) - Prüfungsinhalte
Abschlussprüfungen, selbstständige Arbeit und Fachmaturitätsarbeit sowie zusätzliche Leistungen für die Fachmaturität
§ 10 Abschlussverordnung FMS · Prüfungsinhalte
1. In der Aufgabenstellung und Bewertung der Prüfungen soll Einheitlichkeit angestrebt werden.