412.600
TFV
CH-BS
§ 6 Verordnung über die Tagesstrukturen und die Ferienangebote (TFV) - Betreuungsschlüssel in Tagesstrukturen der Primarstufe und Ferienangeboten
Umfang, Anforderungen und Aufnahme
§ 6 TFV · Betreuungsschlüssel in Tagesstrukturen der Primarstufe und Ferienangeboten
1. Der Betreuungsschlüssel beträgt
a) in der Regel eine Betreuungsperson pro acht Schülerinnen und Schüler;
b) zwei ausgebildete Betreuungspersonen pro 24 Schülerinnen und Schüler.
2. Vom Betreuungsschlüssel nach Abs. 1 lit. a kann je nach Alter, Reife und Betreuungsbedarf der Schülerinnen und Schüler abgewichen werden.