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412.600 TFV CH-BS

§ 4 Verordnung über die Tagesstrukturen und die Ferienangebote (TFV) - Tagesstrukturen

Umfang, Anforderungen und Aufnahme
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§ 4 TFV · Tagesstrukturen

1. Die schuleigenen Tagesstrukturen umfassen

a) auf der Primarstufe Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung einschliesslich Verpflegung sowie Hausaufgabenunterstützung;

b) an den Sekundarschulen Beaufsichtigung und Verpflegung über Mittag sowie Beaufsichtigung einschliesslich Hausaufgabenunterstützung am Nachmittag.

2. Die schulexternen Tagesstrukturen umfassen die Betreuungsangebote nach Abs. 1 lit. a oder Teile davon.

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