412.600
TFV
CH-BS
§ 4 Verordnung über die Tagesstrukturen und die Ferienangebote (TFV) - Tagesstrukturen
Umfang, Anforderungen und Aufnahme
§ 4 TFV · Tagesstrukturen
1. Die schuleigenen Tagesstrukturen umfassen
a) auf der Primarstufe Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung einschliesslich Verpflegung sowie Hausaufgabenunterstützung;
b) an den Sekundarschulen Beaufsichtigung und Verpflegung über Mittag sowie Beaufsichtigung einschliesslich Hausaufgabenunterstützung am Nachmittag.
2. Die schulexternen Tagesstrukturen umfassen die Betreuungsangebote nach Abs. 1 lit. a oder Teile davon.