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412.600 TFV CH-BS

§ 3 Verordnung über die Tagesstrukturen und die Ferienangebote (TFV) - Investitionsbeiträge

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 TFV · Investitionsbeiträge

1. Beiträge an Investitionen in Gebäude und Mobiliar von beauftragten privaten Anbietenden werden von der Fachstelle Tagesstrukturen oder der zuständigen Stelle der Gemeinden auf begründetes Gesuch hin gewährt.

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