412.600
TFV
CH-BS
§ 3 Verordnung über die Tagesstrukturen und die Ferienangebote (TFV) - Investitionsbeiträge
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 TFV · Investitionsbeiträge
1. Beiträge an Investitionen in Gebäude und Mobiliar von beauftragten privaten Anbietenden werden von der Fachstelle Tagesstrukturen oder der zuständigen Stelle der Gemeinden auf begründetes Gesuch hin gewährt.