412.600
TFV
CH-BS
§ 15 Verordnung über die Tagesstrukturen und die Ferienangebote (TFV) - Rekurs
Sanktionen und Rekurs
§ 15 TFV · Rekurs
1. Verfügungen, die gestützt auf diese Verordnung ergehen, können im Kanton nach den Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt (Organisationsgesetz, OG) vom 22. April 1976 bei der Departementsvorsteherin oder dem Departementsvorsteher, in den Gemeinden bei der zuständigen Stelle der Gemeinden angefochten werden.