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412.600 TFV CH-BS

§ 15 Verordnung über die Tagesstrukturen und die Ferienangebote (TFV) - Rekurs

Sanktionen und Rekurs
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§ 15 TFV · Rekurs

1. Verfügungen, die gestützt auf diese Verordnung ergehen, können im Kanton nach den Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt (Organisationsgesetz, OG) vom 22. April 1976 bei der Departementsvorsteherin oder dem Departementsvorsteher, in den Gemeinden bei der zuständigen Stelle der Gemeinden angefochten werden.

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