412.600
TFV
CH-BS
§ 12 Verordnung über die Tagesstrukturen und die Ferienangebote (TFV) - Härtefälle
Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten
§ 12 TFV · Härtefälle
1. Die Fachstelle Tagesstrukturen oder die zuständige Stelle der Gemeinden kann auf Gesuch auf die Beitragserhebung verzichten, wenn der Beitrag für die Erziehungsberechtigten finanziell nicht tragbar ist.
2. Der Antrag ist zu begründen und hat überprüfbare Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse zu enthalten.