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412.600 TFV CH-BS

§ 11 Verordnung über die Tagesstrukturen und die Ferienangebote (TFV) - Beiträge für die Tagesstrukturen der Sekundarschulen

Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten
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§ 11 TFV · Beiträge für die Tagesstrukturen der Sekundarschulen

1. Für die Mittagsverpflegung der Mensen bezahlen die Schülerinnen und Schüler vor Ort einen angemessenen Beitrag.

2. Der beaufsichtigte Aufenthalt über den Mittag und am Nachmittag ist kostenlos.

3. Für Nachmittagsaktivitäten können die Schulen kostendeckende Beiträge erheben.

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