412.600
TFV
CH-BS
§ 10 Verordnung über die Tagesstrukturen und die Ferienangebote (TFV) - Beitragserhebung für die Tagesstrukturen der Primarstufe und die Ferienangebote
Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten
§ 10 TFV · Beitragserhebung für die Tagesstrukturen der Primarstufe und die Ferienangebote
1. Die Fachstelle Tagesstrukturen oder die zuständige Stelle der Gemeinden erhebt die Beiträge der Erziehungsberechtigten.
2. Sie können die Beitragserhebung den beauftragten privaten Anbietenden übertragen.