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412.600 TFV CH-BS

§ 1 Verordnung über die Tagesstrukturen und die Ferienangebote (TFV) - Gegenstand und Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 TFV · Gegenstand und Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Tagesstrukturen und Ferienangebote des Kantons und der Gemeinden sowie die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten.

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