412.400
FDV
CH-BS
§ 8 Verordnung über die frühe Deutschförderung (FDV) - Alternative Förderorte
Besuch einer Einrichtung mit integrierter früher Deutschförderung oder eines alternativen Förderortes
§ 8 FDV · Alternative Förderorte
1. Auf begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten hin, kann ein Kind mit Förderbedarf in Deutsch an einem alternativen Förderort gefördert werden. Voraussetzung ist, dass auch im alternativen Förderort die frühe Deutschförderung gewährleistet ist.