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412.400 FDV CH-BS

§ 8 Verordnung über die frühe Deutschförderung (FDV) - Alternative Förderorte

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§ 8 FDV · Alternative Förderorte

1. Auf begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten hin, kann ein Kind mit Förderbedarf in Deutsch an einem alternativen Förderort gefördert werden. Voraussetzung ist, dass auch im alternativen Förderort die frühe Deutschförderung gewährleistet ist.

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