412.400
FDV
CH-BS
§ 2 Verordnung über die frühe Deutschförderung (FDV) - Inhalt und Ziel der frühen Deutschförderung
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 FDV · Inhalt und Ziel der frühen Deutschförderung
1. Die frühe Deutschförderung fördert den Aufbau von Sprachkompetenzen in Deutsch. Dadurch sollen die Bildungschancen der Kinder mit Förderbedarf in Deutsch verbessert werden.