Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.400 FDV CH-BS

§ 1 Verordnung über die frühe Deutschförderung (FDV) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 FDV · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt die obligatorische frühe Deutschförderung von Kindern mit Förderbedarf in Deutsch im Hinblick auf den Eintritt in den Kindergarten (Einschulung).

Verordnung über die frühe Deutschförderung (FDV) - Gegenstand § 2 FDV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →