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§ 9 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die kommunale Primarstufe (Schulvereinbarung) - Schulraum Riehen

Schulraum der Gemeindeschulen
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§ 9 Schulvereinbarung · Schulraum Riehen

1. Der Schulraum für die Primarschulen Riehen, einschliesslich Tagesstrukturangebote, ehemalige Rektoratsgebäude am Erlensträsschen und Turnhalle Niederholz, geht per 1. Januar 2017 ins Eigentum der Gemeinde Riehen über. Ab diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde Riehen für die ausserschulische Nutzung durch Dritte zuständig.

2. Das Schulhaus Niederholz bleibt im Eigentum des Kantons.

3. Die Gemeinden stellen die Turnhalle Niederholz dem Kanton gegen Miete zur Mitbenützung zur Verfügung. Das Erziehungsdepartement und die Gemeinde Riehen regeln die Einzelheiten in einer separaten Vereinbarung.

4. Sollte der Schulraum der Gemeindeschulen aufgrund veränderter Verhältnisse im Niederholzquartier knapp werden, suchen Kanton und Gemeinden gemeinsam nach Lösungen.

5. Der Kanton räumt der Gemeinde Riehen an der Parzelle des Niederholzschulhauses ein Vorkaufsrecht ein.

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