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§ 6 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die kommunale Primarstufe (Schulvereinbarung) - Verfahren

Innerkantonaler und interkantonaler Wohnortwechsel - Innerkantonaler Wohnortwechsel
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§ 6 Schulvereinbarung · Verfahren

1. Die Erziehungsberechtigten des Kindes stellen einen schriftlich begründeten Antrag an die Schulleitung der betroffenen Schule.

2. Die Schulleitung der betroffenen Schule entscheidet nach Rücksprache mit der kantonalen Volksschulleitung bzw. der zuständigen Stelle der Gemeinde. Sie berücksichtigt dabei die persönliche Situation des Kindes und der Erziehungsberechtigten.

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