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§ 5 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die kommunale Primarstufe (Schulvereinbarung) - Bewilligung

Innerkantonaler und interkantonaler Wohnortwechsel - Innerkantonaler Wohnortwechsel
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§ 5 Schulvereinbarung · Bewilligung

1. Der Verbleib in der bisherigen Schule oder ein vorzeitiger Eintritt in eine andere Schule bei bevorstehendem Wohnortwechsel bedarf der Bewilligung durch die Schulleitung der betroffenen Schule.

2. Eine Bewilligung ist nicht nötig, wenn der Wohnortwechsel drei Monate oder weniger vor dem Ende des Schuljahres erfolgt und das Kind bis zum Ende des laufenden Schuljahres in der bisherigen Schule verbleibt.

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