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§ 3 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die kommunale Primarstufe (Schulvereinbarung) - Kantonale Projekte zur Schulentwicklung

Beteiligung der Gemeinden an kantonalen Projekten zur Schulentwicklung
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§ 3 Schulvereinbarung · Kantonale Projekte zur Schulentwicklung

1. An kantonalen Projekten zur Weiterentwicklung der Schulen werden die Gemeindeschulen in gleichem Masse beteiligt wie die vom Kanton geführten Schulen.

2. Projektkosten gehen zu Lasten des Kantons.

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