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§ 15 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die kommunale Primarstufe (Schulvereinbarung) - Vereinbarungsdauer und Kündigung

Schlussbestimmungen
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§ 15 Schulvereinbarung · Vereinbarungsdauer und Kündigung

1. Die vorliegende Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

2. Sie kann von jeder Vertragspartei schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens auf Ende 2021.

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