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§ 12 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die kommunale Primarstufe (Schulvereinbarung) - Schulraum Bettingen

Übergangsbestimmungen
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§ 12 Schulvereinbarung · Schulraum Bettingen

1. Der Kanton stellt der Gemeinde Bettingen das Primarschulhaus Bettingen, einschliesslich Kindergarten, für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zur Beendigung des Um- und Neubaus der Primarschule Bettingen bzw. bis zu dessen Eigentumsübertragung an die Gemeinde Bettingen mietweise zur Verfügung.

2. Der Kanton und die Gemeinde Bettingen schliessen zu diesem Zweck einen Mietvertrag auf der Basis einer Geschäftsraummiete ab. Seitens des Kantons wird der Mietvertrag von Immobilien Basel-Stadt abgeschlossen.

3. Die Abteilung Sport / Sportamt des Erziehungsdepartements des Kantons ist bis zum Eigentumsübergang für die ausserschulische Nutzung durch Dritte zuständig.

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