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§ 11 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die kommunale Primarstufe (Schulvereinbarung) - Schulraum Riehen

Übergangsbestimmungen
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§ 11 Schulvereinbarung · Schulraum Riehen

1. Vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 regelt eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Erziehungsdepartement und dem Gemeinderat Riehen, handelnd für die Gemeinde Riehen, den Einkauf der Leistungen für den technischen und betrieblichen Unterhalt sowie die Hauswartung für die Primarschulen in Riehen.

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