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§ 10 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die kommunale Primarstufe (Schulvereinbarung) - Schulraum Bettingen

Schulraum der Gemeindeschulen
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§ 10 Schulvereinbarung · Schulraum Bettingen

1. Das Schulhaus Bettingen, einschliesslich Kindergarten, geht nach Beendigung des Um- und Neubaus ins Eigentum der Gemeinde Bettingen über.

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