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§ 1 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die kommunale Primarstufe (Schulvereinbarung) - Vom Kanton finanzierte Dienstleistungen

Dienstleistungen des Kantons für die Gemeindeschulen
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§ 1 Schulvereinbarung · Vom Kanton finanzierte Dienstleistungen

1. Der Kanton erbringt gegenüber den Gemeindeschulen die Dienstleistungen gemäss Anhang, welcher integrierender Bestandteil dieser Vereinbarung ist.

2. Diese Dienstleistungen werden durch den Kanton finanziert. Sie erfolgen entsprechend den im ganzen Kanton geltenden Modalitäten.

Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die kommunale Primarstufe (Schulvereinbarung) - Vom Kanton finanzierte Dienstleistungen § 2 Schulvereinbarung →

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