411.520
CH-BS
§ 1 Verordnung betreffend den Übertritt von Lehrkräften an die Orientierungsschule und an die Weiterbildungsschule (Übertrittsverordnung) - Zweck
§ 1 Übertrittsverordnung · Zweck
1. Diese Verordnung regelt den Übertritt der unbefristet oder befristet angestellten Lehrkräfte in die durch die Schulgesetzänderung vom 18. Februar 1988 neu geschaffenen Schultypen.