411.360
CH-BS
§ 9 Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen - Zuständigkeiten im organisatorischen Bereich
Zuständigkeiten im pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Bereich
§ 9 Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen · Zuständigkeiten im organisatorischen Bereich
1. Im Rahmen der Vorgaben der Leitung Mittelschulen und Berufsbildung ist die Schulleitung zuständig für die organisatorischen Belange in folgenden Bereichen
a) innerbetriebliche Organisation;
b) die Elemente des Schulprogramms gemäss § 6;
c) Kooperation mit anderen Institutionen;
d) * Vernetzung mit Fachstellen, Unterstützungsangeboten, schulnahen Diensten und ausserschulischen Partnerinnen und Partnern.