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§ 15 Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen - Mitarbeitendengespräche mit den Lehr- und Fachpersonen

Zuständigkeiten im personellen Bereich
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§ 15 Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen · Mitarbeitendengespräche mit den Lehr- und Fachpersonen

1. Die Schulleitung beurteilt die Leistungen der Lehr- und Fachpersonen. Themen sind insbesondere

a) die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags;

b) die Arbeit für die Schule als Ganzes und im Fach- und/oder Klassenteam;

c) das zukünftige Arbeitspensum und die zukünftigen im Berufsauftrag definierten Arbeitsfelder;

d) die Weiterbildung und die persönliche berufliche Weiterentwicklung;

e) die allfällige Planung von Urlaub, des Ruhestandes oder anderer persönlicher Ereignisse;

f) die individuelle Zielvereinbarung;

g) die Arbeitsbedingungen an der Schule.

2. Die Lehr- und Fachpersonen beurteilen aus ihrer Sicht die Leistungen der Schulleitung und das Verhältnis der Schulleitung zu den Lehr- und Fachpersonen.

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