411.360
CH-BS
§ 15 Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen - Mitarbeitendengespräche mit den Lehr- und Fachpersonen
Zuständigkeiten im personellen Bereich
§ 15 Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen · Mitarbeitendengespräche mit den Lehr- und Fachpersonen
1. Die Schulleitung beurteilt die Leistungen der Lehr- und Fachpersonen. Themen sind insbesondere
a) die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags;
b) die Arbeit für die Schule als Ganzes und im Fach- und/oder Klassenteam;
c) das zukünftige Arbeitspensum und die zukünftigen im Berufsauftrag definierten Arbeitsfelder;
d) die Weiterbildung und die persönliche berufliche Weiterentwicklung;
e) die allfällige Planung von Urlaub, des Ruhestandes oder anderer persönlicher Ereignisse;
f) die individuelle Zielvereinbarung;
g) die Arbeitsbedingungen an der Schule.
2. Die Lehr- und Fachpersonen beurteilen aus ihrer Sicht die Leistungen der Schulleitung und das Verhältnis der Schulleitung zu den Lehr- und Fachpersonen.