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§ 12 Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen - Zuständigkeiten der Schulleitung

Zuständigkeiten im personellen Bereich
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§ 12 Verordnung für die Schulleitungen der weiterführenden Schulen · Zuständigkeiten der Schulleitung

1. Die Schulleitung hat die folgenden Aufgaben

a) * Sie bestimmt insbesondere die Verantwortlichen für die Pensenlegung, die Materialverwaltung, das Mentorat und die Schulbibliothek/Mediothek sowie Gesundheitsbeauftragte, Qualitätsbeauftragte und weitere besondere Aufgabenträgerinnen und -träger.

b) Sie führt die Mitarbeitendengespräche (§§ 14-15) und besucht in regelmässigen Abständen den Unterricht der Lehrpersonen (§ 13) sowie die Förder- und Betreuungsangebote.

c) Sie führt die Personalakte.

d) Sie achtet auf die Einhaltung der Vorschriften für Nebenbeschäftigungen.

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